15 03.2023

Drohnen im Wohngebiet

Drohnen im Wohngebiet Fischingen

Da es in letzter Zeit vermehrt zu Drohnensichtungen innerhalb der Gemeinde Fischingen kam, möchte das Bürgermeisteramt darauf hinweisen, dass

Drohnen mit mehr als 250 Gramm und solche, die Ton- und Bildaufnahmen machen können, nur mit Zustimmung aller Bewohner über Wohngebieten fliegen dürfen.  Auch für die Aufnahmen ist die ausdrückliche Erlaubnis der Anwesenden erforderlich. Es gilt das Recht am eigenen Bild.

Die Gemeindeverwaltung bittet um gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der erforderlichen Abstände zu unbeteiligten Personen.

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