15 03.2023

Hundekot

Verunreinigung durch Hundekot

Leider ist immer wieder zu beklagen, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihres Hundes einfach liegen lassen.
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- oder Erholungsanlagen, Wiesen und Feldern oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dies gilt auch für die Weinberge. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein können durch Vorschriften und Bußgelder nur in begrenztem Umfang herbeigeführt werden.
Dennoch kann bei Zuwiderhandlung der/die Hundehalter/in mit Bußgeldern bestraft werden.

Ihre Gemeindeverwaltung

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